Geschäftsquartier

In vielen Ortszentren mittlerer und kleinerer Gemeinden bestehen Geschäfts- und Einkaufsbereiche, die stark auf motorisierte Kundschaft ausgerichtet sind. Gleichzeitig ist eine relativ hohe Fussgängerfrequenz zu verzeichnen. Für die Fussgänger besteht ein flächiger Querungsbedarf, liegen doch die Geschäfte meist beidseits der Strasse. Mit einzelnen Fussgängerstreifen kann der Querungsbedarf nicht gedeckt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine niedrige Geschwindigkeit des Fahrverkehrs von Vorteil. Viele Gemeinden haben zudem in diesen Bereichen gestalterische Defizite.

Grundsätzlich ist auch die Einführung einer Fussgängerzone zu prüfen. Diese tragen zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung des Zentrums bei. In vielen Gemeinden kommt dies jedoch nicht in Frage, da die Zufahrten zu den Liegenschaften sowie die Parkplätze nicht verlegt werden können. Mit dem Regime der Begegnungszone können daher gleich mehrere Ziele erfüllt werden.

– gestalterische Aufwertung
– Beibehaltung der Zufahrtsmöglichkeiten
– Fussgängervortritt und Ermöglichung der flächigen Querung
– Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit

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