Grundsätzlich ist es erlaubt, Begegnungszonen in Strassenzügen einzurichten, auf denen öffentliche Verkehrsmittel unterwegs sind. Einige Kantone oder Städte (z.B. Basel-Stadt) schliessen jedoch aus, dass dieses Verkehrsregime auf Strassen mit Busbetrieb eingesetzt werden.
Ein Forschungsprojekt hat die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Begegnungszonen in Geschäftsquartieren bei gleichzeitigem ÖV-Betrieb untersucht. Die Resultate zeigen, dass Begegnungszonen auch mit relativ viel Motorfahrzeugverkehr und Busbetrieb grundsätzlich gut funktionieren können (z.B. Rotkreuz, Yverdon-les-Bains oder Biel).
Im Folgenden sind einige Beispiele von Begegnungszonen mit Busbetrieb dokumentiert. Hingegen sind bis jetzt keine Beispiele von Begegnungszonen mit Trambetrieb bekannt. Die Umsetzung solcher Lösungen ist wegen der anspruchsvollen Vortrittsverhältnisse (das Tram hat auch in Begegnungszonen gegenüber dem Fussverkehr immer Vortritt) und wegen der relativ langen Bremswege von Schienenfahrzeugen heikel.