Altstadt

Viele historische Städtchen haben ihre Zentrumsbereiche als Fussgängerzone ausgeschildert. Andere haben den motorisierten Verkehr mit (Teil-) Fahrverboten belegt oder aber es führt eine Zufahrt durch den Kern, die nicht unterbunden werden kann. Zudem muss auch der Anlieferverkehr gewährleistet werden können.

Mit dem Regime Begegnungszone kann in vielen Fällen den vielseitigen Anforderungen am besten entsprochen werden. Besonders hervorzuheben sind die Situationen, wo sich (Teil-) Fahrverbote und Begegnungszonen überlagern. Gerade in Altstadtsituationen ist der zugelassene Anlieferverkehr zu gewissen Tageszeiten sehr dicht. Auch in diesen Zeiten muss ein funktionierendes stadtverträgliches Regime etabliert werden können.

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