Umsetzung und Kosten Provisorium (August 07 – November 07)
Durch die Fertigstellung des Bahnhofplatzes und der Inbetriebnahme des Parkhaus „Bahnhof“ auf Ende Oktober 2007 sowie der Komplexität der Gegebenheiten hat der Stadtrat im August 2007 eine sofortige provisorische Einführung der Begegnungszone City beschlossen. Diese umfasst die untere Bahnhofstrasse inkl. Alexanderplatz, den Bahnhofplatz, die obere Alexanderstrasse, den westlichen Abschnitt der Ottostrasse, die Steinbockstrasse und die Tivolistrasse. Während der einjährigen Versuchsphase sollen Erfahrungen gesammelt werden für die definitive Einführung der Begegnungszone und für die anstehende bauliche Sanierung und Neugestaltung der Bahnhofstrasse, des Alexanderplatzes, der Steinbockstrasse, der Quaderstrasse und der Zeughausstrasse. Speziell wurde auf dem Alexanderplatz das Verkehrsprinzip des Kreisverkehrs durch den in einer Begegnungszone üblichen Rechtsvortritt abgelöst.
Damit die Kosten für die Versuchsphase tief gehalten werden können, sind nur Markierungs- und Signalisationsarbeiten und geringe bauliche Massnahmen ausgeführt worden. Die Gesamtkosten betrugen CHF 135’000.–. Dank der guten Koordination innerstädtischer Abteilungen und Organisationen, sowie von Unternehmer und Lieferanten konnte innerhalb von nur 3 Monaten am 1. November 2007 die provisorische Begegnungszone von rund 10’000 m² eingeführt werden.
Die Begegnungszone erhielt im Rahmen des Flâneur d’Or 2008 eine Auszeichnung.
Definitive Gestaltung als Fussgängerzone
Die definitive Umsetzung der Begegnungszone City dauerte von Mitte 2009 bis 2015. Die Etappierung war abhängig vom Zustand der Strassen und Werkleitungen und wurde im Rahmen der normalen Budgetierung in den längerfristigen Finanzplan aufgenommen. Die Gesamtkosten betragen rund 7 – 8 Mio. Franken. Als erste Etappe wurde im Jahr 2009 die definitvie Gestaltung der unteren Bahnhofstrasse ausgeführt. In weiteren Etappen wurden anschliessend die obere Bahnhofstrasse und der Alexanderplatz neu gestaltet. Die Begegnungszone wurde gleichzeitig in eine Fussgängerzone umsignalisiert, dem Fussverkehr stehen somit alle Flächen uneingeschränkt zur Verfügung.