Seit dem 24. April 2006 ist die gesamte Altstadt inklusive dem Landhausquai als Begegnungszone signalisiert. Je nach Tageszeit gelten jedoch nach wie vor Zufahrts- oder Durchfahrtsbeschränkungen. Die Begegnungszone hat sich als Instrument zur Förderung von belebten und attraktiven Innenstädten ausserordentlich bewährt. Im Fall der Begegnungszone Altstadt Solothurn wurden die zahlreichen Anliegen der verschiedenen Interessengruppen erfolgreich in ein einziges Konzept integriert.
Die Altstadt befand sich vor der Einführung der Begegnungszone in einer Fussgängerzone. Weil beim Landhausquai bereits eine Begegnungszone eingerichtet war und sich der motorisierte Individualverkehr in der Altstadt weit besser in einer Begegnungszone statt in einer Fussgängerzone regeln lässt, hatte man die ganze Altstadt mit dem neuen Verkehrsregime geregelt. Die Zufahrt in die Altstadt hat sich aber mit der neuen Zonenregelung nicht wesentlich geändert. Die meisten Gassen können wie vorher im Gegen- oder Einbahnverkehr befahren werden. Es gelten aber zeitliche Beschränkungen für den motorisierten Individualverkehr, sowie für den Veloverkehr.
Fahrverbot:
In der Nacht (19 Uhr bis 6 Uhr) dürfen nur AnwohnerInnen mit ihrem Auto in die Altstadt fahren.
Zeitliche Zufahrtsbeschränkung:
Von 6 Uhr bis 13.30 Uhr ist die Begegnungszone für den motorisierten Individualverkehr und den Fahrradverkehr im Gegen- oder Einbahnverkehr durchgehend befahrbar. Zwischen 13.30 Uhr und 19 Uhr ist die Hauptgasse für beide Verkehrsträger gesperrt.