Suchergebnisse für: Gallen

Quelle: Fussverkehr Schweiz

St. Gallen, Gäbrisstrasse

Die Gäbrisstrasse ist eine kurze Querstrasse im ehemaligen Stickereigebiet im westlichen Zentrum St. Gallens. Die Wohnlage im Zentrum konnte dadurch aufgewertet werden. Die Massnahmen beschränken sich auf eine versetzt angeordnete Parkierung. Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen bringen etwas Farbe ins Quartier.    

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St. Gallen, Felsenstrasse

Bereits 1981 wurde die Felsenstrasse in eine Wohnstrasse umgebaut – dies nachdem sich innerhalb von 5 Jahren 22 Unfälle ereignet hatten, davon 4 mit Fussgängern. Die Planung der Wohnstrasse erfolgte unter Mitwirkung von Anwohnern und Hauseigentümern. Die damaligen Massnahmen (u.a. Versätze, Wehrsteine, Bepflanzung, Bänke) hatten eine Verkehrsabnahme um 60% und deutlich reduzierte Geschwindigkeiten zur Folge.

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St. Gallen, Klosterbezirk

Die Zone wurde 2003 verkehrspolizeilich signalisiert und mit provisorischen baulichen Massnahmen versehen. Für die definitive bauliche Gestaltung liegt zur Zeit eine Studie vor, deren Umsetzung 2006 vorgesehen ist. Die unterschiedlichen Interessen der Anwohnenden, Gewerbebetreibenden, der Umwelt- und Verkehrsverbände sowie der Denkmalpflege prallen auch heute noch im Quartier aufeinander. Die Lösung möchte aber nicht mehr trennen,

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St. Gallen, Bleicheli – stadtlounge

Das Bleicheli-Quartier hat mit der Realisation zahlreicher Verwaltungsbauten in den letzten Jahren sein Gesicht verändert. Die vormals kleinräumige gemischte Struktur wurde durch grossvolumige Baukörper neu definiert und bildet heute – obschon zwischen Altstadt und Migros Neumarkt gelegen – ein etwas abseits gelegener Ort, der vor der Errichtung der Begegnungszone eher öde wirkte. In der Folge

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Dokumentation

Home › Über die Begegnungszone Über die Begegnungszone Um die Attraktivität eines Strassenabschnitts innerorts zu steigern und die Aufenthaltsqualität für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern, haben in den letzten Jahren viele Gemeinden in der Schweiz Begegnungszonen eingeführt. In Begegnungszonen geniessen Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt gegenüber dem Fahrverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und das Parkieren ist nur

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