Kantonsstrasse

Der Begriff «Hauptstrasse» kann unterschiedlich definiert werden (siehe Was ist eine Hauptstrasse? ). Auf Bundesebene gibt es verschiedene Ansätze, die sich auf die Gesetzgebung im Straßenverkehr, der Raumplanung oder die Finanzpolitik beziehen. Diese Situation wird je nach Kanton unterschiedlich interpretiert (Hierarchieebene, Verkehrsaufkommen, Funktion usw.). Artikel 2a Absatz 5 des OSR besagt einerseits, dass die Bezeichnung «Begegnungszonen» nur auf Nebenstraßen (im Gegensatz zu Hauptstraßen) zulässig ist. Die Norm VSS 40 303 weist auf der anderen Seite darauf hin, dass es möglicherweise erforderlich ist, die maximale ausgeschilderte Geschwindigkeit auf Hauptstraßen, welche durch Städte verlaufen, sowie in besonderen Situationen auf 20 km / h zu beschränken.
Ein Forschungsprojekt untersucht derzeit die Zulässigkeit der «Begegnungszone» als Verkehrsregimes auf Hauptstrassen (Verkehrsfluss, Parken, Verständnis der Gestaltung). Weitere rechtliche Informationen finden Sie hier .

Einige Erfolge gibt es bereits heute und sie sind in der folgenden Liste dokumentiert:

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