Dokumentation

BERN 21.05.2016  - Ersten grossflächigen Begegnungszone der Schweiz in dem Wohnquartier Burgfeld. © Béatrice Devènes
BERN 21.05.2016 – Ersten grossflächigen Begegnungszone der Schweiz in dem Wohnquartier Burgfeld. © Béatrice Devènes

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Über die Begegnungszone

Um die Attraktivität eines Strassenabschnitts innerorts zu steigern und die Aufenthaltsqualität für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern, haben in den letzten Jahren viele Gemeinden in der Schweiz Begegnungszonen eingeführt.

In Begegnungszonen geniessen Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt gegenüber dem Fahrverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und das Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. In Wohnquartieren steht die Verkehrsfläche den Menschen für Spiel und Sport zur Verfügung. In Geschäftsbereichen ermöglicht das fussgängerfreundliche Verkehrsregime ein angenehmes und sicheres Flanieren. Fussgänger können die Fahrbahn überall queren, dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.

Die Begegnungszone ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 zugelassen. Die Signalisationsverordnung (SSV) beschreibt den Einsatz und die Regeln für die Einführung solcher Zonensignalisationen. Begegnungszonen dürfen auf Nebenstrassen in Bereichen mit Wohn- und/oder Geschäftsnutzung eingerichtet werden.

Wie alles begann

«Warum ausgerechnet Burgdorf?» fragte kürzlich ein Gesprächsteilnehmer im Rahmen einer Recherche über Begegnungszonen. Die dort entstandene «Flanierzone» war der Prototyp für die Begegnungszone und zeugte im Jahr 1996 von grosser Kühnheit. Heute ist sie salonfähig geworden. Ähnliches gilt beispielsweise für die spanische Stadt Pontevedra, wo die junge Bevölkerung gar nichts anderes mehr als die Begeg- nungszone kennt und sich das Stadtzentrum ohne sie gar nicht mehr vorstellen kann.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit wurden 1996 so richtig zum Gesprächsstoff. Das vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und dem Bundesamt für Energie (BFE) initi- ierte Pilotprojekt «Fussgänger- und Velomodellstadt» (FuVeMo) war ein Meilenstein, um neue Möglichkeiten zur Gestaltung des öffentlichen Raums und zu einer anderen Moderation der Mobilität auszutesten. Das «Versuchslabor» von Burgdorf strebte einen nachhaltigeren Modal Split an. Etwas, von dem in anderen Gemeinden noch lange nicht die Rede war: Weniger ortsinterner Verkehr, weniger Unfälle, ein erhöhtes Sicherheitsgefühl und bessere Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr.

Aus dem Verkehrsversuch «Flanierzone» wird 2002 die Begegnungszone
Die «Flanierzone» startete 1996 als Verkehrsversuch.

Weil der motorisierte Verkehr Komfort und Attraktivität im Stadtzentrum zunehmend beeinträchtigte, wurden Möglichkeiten für ein neues Verkehrsregime gesucht. Es sollte zum Flanieren eingeladen werden, insbesondere um die Ladenkundschaft halten zu können. Die Begegnungszone verkörpert eine neue Mobilitätskultur. Mehr Koexistenz im öffentlichen Strassenraum anstatt Verkehrstrennung. «Es braucht ein gewisses Chaos», bekräftigte Kurt Schürch, der damals vom Kanton Bern mit dem Projekt betraut war. Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass in demselben Kanton beinahe gleich- zeitig nicht nur neue Ansätze auf untergeordneten, sondern auch auf übergeordneten Hauptverkehrsachsen entwickelt wurden. Das in diesem Zeitraum entwickelte «Berner Modell» strebte menschen- und umweltgerechtere Verkehrslösungen an.

Aire piétonne in Chambery
Aires piétonnes in Chambéry sind meist kurze Abschnitte.
Aire piétonne in Chambery
Die Aire piétonne in Chambéry ist eine Vorläuferin der Begegnungszone.
Aire piétonne in Chambery
Aire piétonne in Chambéry.
Aire piétonne in Chambery
Eine Aire piétonne vor einer Schule in Chambéry.

Die Stadt Burgdorf erkannte das Potenzial der «Flanierzone» und entschloss sich zu handeln. Ein mutiger Schritt. Denn beim Verkehrsversuch waren nicht einmal die Versicherungs- und Haftungsfragen im Falle eines Unfalles restlos geklärt. Eine sorgfältige Kommunikationsstrategie unter Einbindung der lokalen Akteurgruppen trug wesentlich zum Erfolg bei und war dafür verantwortlich, dass das Beispiel Burgdorf weitherum Bekanntheit erlangte. Eine echte Erfolgsgeschichte, auch für Fussverkehr Schweiz. Der Fachverband machte sich für die Aufnahme des Begegnungszonenregimes in die Signalisationsverordnung (SVV) stark, die dann im Jahr 2002 offizialisiert wurde.

Mehr dazu im Bulletin Fussverkehr 4/2008.

Recht

Signal Begegnungszone

Verkehrsregeln

Die Regeln, die in der Begegnungszone gelten, sind in der Signalisationsverordnung Signalisationsverordnung Art. 22b festgehalten:

1 Das Signal "Begegnungszone" (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
2 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
3 Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Wie auf allen Strassen, wo nichts anderes ausgeschildert ist, gilt Rechtsfahren (SVG Art. 34, VRV Art. 7) und Rechtsvortritt (SVG Art. 36). Wo ein Trottoir in einer Begegnungszone vorhanden ist, bleibt es den Fussgängern vorbehalten (SVG Art. 43).

Zusammengefasst gelten folgende Regeln:

  • Fussgängervortritt
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Parkverbot ausserhalb markierter Felder

Spielen im Strassenraum

In der Schweiz ist das Spielen im Strassenraum nicht an eine definierte Signalisierung gebunden. Es ist gemäss Art. 46 VRV auf allen verkehrsarmen Nebenstrassen erlaubt:

2bis Für Tätigkeiten, namentlich Spiele, die auf einer begrenzten Fläche stattfinden, darf die für die Fussgänger bestimmte Verkehrsfläche und auf verkehrsarmen Nebenstrassen (z. B. in Wohnquartieren) der gesamte Bereich der Fahrbahn benützt werden, sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden.

Einführungsbestimmungen

Begegnungszonen sind in der Schweiz gemäss Art. 2a SSV nur auf nicht verkehrsorientierten Nebenstrassen. Verkehrsorientierte Strassen sind alle Strassen innerorts, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind (Art. 1 Abs. 9 SSV).

Seit dem 1. Januar 2023 ist für die Einführung einer Begegnungszone auf nicht verkehrsorientierten Nebenstrassen kein Gutachten mehr erforderlich. Details regelt die eidgenössische Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen.

Hauptstrassen und Kantonstrassen
Was ist eine Hauptstrasse?

Der Begriff «Hauptstrasse» kann unterschiedlich definiert werden (siehe Was ist eine Hauptstrasse? ). Auf Bundesebene gibt es verschiedene Ansätze, die sich auf die Gesetzgebung im Strassenverkehr, der Raumplanung oder die Finanzpolitik beziehen. Diese Situation wird je nach Kanton unterschiedlich interpretiert (Hierarchieebene, Verkehrsaufkommen, Funktion usw.)

Artikel 2a Absatz 5 des SSV besagt einerseits, dass die Bezeichnung «Begegnungszonen» nur auf Nebenstrassen (im Gegensatz zu Hauptstrassen) zulässig ist. Die Norm VSS 40 303 weist auf der anderen Seite darauf hin, dass es möglicherweise erforderlich ist, die maximale ausgeschilderte Geschwindigkeit auf Hauptstrassen, welche durch Städte verlaufen, sowie in besonderen Situationen auf 20 km / h zu beschränken.

Ein Forschungsprojekt untersucht derzeit die Zulässigkeit der «Begegnungszone» als Verkehrsregimes auf Hauptverkehrsstrassen (Verkehrsfluss, Parkieren, Verständnis der Gestaltung). Weitere rechtliche Informationen finden Sie hier.

Begegnungszonen sind daher derzeit auf Hauptstrassen nicht erlaubt, aber einige dokumentierte Projekte auf Kantonsstrassen wurden zum Beispiel durch eine Umgestaltung des Strassenraumes ermöglicht. Sie sind auf der dieser Plattform dokumentiert.

Evaluation

Unter welchen Umständen funktioniert eine Begegnungszone?

Bisher wurden Begegnungszonen meist unter dem Gesichtspunkt der Mobilität bewertet.

Denn bis zum Ende 2022 war gemäss «Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen» eine Nachkontrolle durch die Gemeinde nach einer Begegnungszone obligatorisch. Folgende Punkte  wurden dabei standardmässig untersucht:

  • Die Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeitvon 20 km/h. Es wird davon ausgegangen, dass das angestrebte Geschwindigkeitsniveau erreicht wird, wenn 85% der Autofahrenden eine Geschwindigkeit von ≤ 22 km/h einhalten (bei den Geschwindigkeitsmessungen gilt eine Messfehlertoleranz von 10%).
  • Die Einhaltung der Parkplatzvorschriften (Das Parkieren ist nur auf den dafür vorgesehenen markierten Parkplätzen gestattet).

Generelle-Effekte

Verschiedene Schweizer und internationale Studien haben gezeigt, dass die Einführung von Begegnungszonen folgende Effekte bewirkt:

  • Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit
  • Erhöhung der Sicherheit
  • Reduktion von Verkehrsemissionen (CO2 und Lärm)

Dokumentation und Bericht über Begegnungszonen

Begegnungszonen International

Eine Idee breitet sich aus

Nach der Schweiz haben auch andere Länder die Begegnungszone ins Strassenverkehrsrecht aufgenommen. Heute kennen folgende Länder Begegnungszonen mit ähnlichen Regelungen wie in der Schweiz:

In Deutschland haben es die zuständigen Bundesbehörden wiederholt abgelehnt, die Begegnungszone ins Strassenverkehrsrecht aufzunehmen. Die Stadt Berlin hat deshalb im Rahmen seiner Fussverkehrsstrategie eine Begegnungszone als Modellprojekt umgesetzt, indem sie geltende Regelungen miteinander verknüpft hat. Begegnungszone Maassenstrasse

Begegnungszone in Strassburg
Begegnungszone Mariahilfer Strasse in Wien

Weitere Informationen zur Mariahilfer Strasse

Ein gutes Beispiel einer Begegnungszone in Österreich ist der Sonnenfelsplatz in Graz.

Verwandte Konzepte

International gibt es weitere Konzepte, welche ähnlich wie Begegnungszonen funktionieren und reguliert sind. Zu erwähnen sind insbesondere Shared Space und der verkehrsberuhigte Bereich.

Verkehrsberuhigter Bereich

Als Deutschland 1980 das ursprünglich niederländische Konzept der Wohnstrasse («Woonerf») im nationalen Verkehrsrecht verankerte, wurde bewusst darauf verzichtet, den Einsatzbereich auf Wohngebiete einzuschränken. In der Namensgebung verzichtete man im Gegensatz zur Schweiz und zu Österreich auf den Begriff «Wohnstrasse» und wählte stattdessen die neutrale Bezeichnung «verkehrsberuhigter Bereich». Einsetzbar ist dieser auch dort, wo in der Schweiz Begegnungszonen errichtet werden können. Weil im verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit gilt und das Kinderspiel überall erlaubt ist, ist der Einführungswiderstand grösser als für die Begegnungszone. Seit einer rechtlichen Änderung im Jahr 2009 erschwert eine fragwürdige Begrenzung auf Situationen «mit sehr geringem Verkehr» die Anwendung. Einzelne bewährte Anwendungsfälle auf Haupt- oder Geschäftsstrassen wurden danach zurückgenommen.

Shared Space

Shared Space ist ein Konzept aus den Niederlanden, das mit einer Gestaltung von Fassade zu Fassade zu einem besseren Miteinander im Verkehr führt. Shared-Space-Gestaltungen kommen von sich aus meist ohne eine zusätzliche Signalisation oder Markierung aus. In der holländischen Realität beginnt meist mindestens 50 Meter vor dem Shared Space eine Tempo-30-Zone. Das niederländische Verkehrsrecht hat das Prinzip der Kausalhaftung stark verankert; daraus ergibt sich fast ein Fussgängervortritt. Zudem ist die Verkehrskultur in den Niederlanden entspannter, deshalb ist unter den niederländischen Voraussetzungen eine separate Regelung für Verkehrsbereiche, wo das Prinzip der Verkehrstrennung aufgeweicht ist, nur bedingt notwendig.

Beispiele zur Umsetzung von Shared Space und die Regelungen im Detail finden sich auf der Website Netzwerk Shared Space.

Shared Space in Haren NL.
Shared Space in Haren, ausnahmsweise mit Fussgängerstreifen.
Shared Space in Haren.
Der Pausenplatz in Nordlaren vermischt sich optisch mit der Strasse.
Shared Space in Leeuwarden.
Shared Space in Leeuwarden.
Shared Space in Drachten.
Shared Space im Bezirk Opsterland.
Shared Space im Bezirk Opsterland.

Literatur und Links

Begleitstudie «Bewegen, Begegnen, Beleben in Quartieren von Bern und Zürich»
Begleitstudie zum Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung: Projekt Bewegen, Begegnen, Beleben in Quartieren in Bern und Zürich. Berner Fachhochschule, Institut Siedlung, Architektur und Konstruktion; 2024; Download PDF

Mit temporären Umgestaltung Begegnungszonen Beleben
Empfehlungen für die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen. Modellvorhaben 2020-2024 «Begegnen, Beleben, Bewegen in Quartieren von Bern und Zürich. Fussverkehr Schweiz und DOJ; 2024; Download PDF

Anleitung Begegnungszonen
Begegnungszonen – viel Potenzial vor der Haustüre. Eine Anleitung für belebte Quartierstrassen. Modellvorhaben 2020-2024 «Begegnen, Beleben, Bewegen in Quartieren von Bern und Zürich. Fussverkehr Schweiz; Zürich 2023; Download PDF

FAQ Begegnungszone
Ich möchte eine Begegnungszone auf der Strasse bei mir zuhause. Was kann ich tun?
Fussverkehr Schweiz; Zürich 2023; Download Faktenblatt

Begegnungszonen, Tendenzen und Herausforderungen nach 20 Jahren
Materialien Langsamverkehr Nr. 160, 40 Seiten, ASTRA und Fussverkehr Schweiz; Zürich 2022; Download Publikation

SVI Forschungsprojekt: Begegnungszonen in Geschäftsbereichen
Das Projekt beschäftigte sich mit der Analyse von Begegnungszonen in Geschäftsvierteln, welche an Hauptstrassen liegen und auf denen der öffentliche Verkehr verkehrt. November 2022; Download (auf Französisch, Zusammenfassung auf Deutsch)

Ko-kreative Planung von Räumen der Begegnung auf Quartierebene
Innovative und teilhaberorientierte Formen der Raumentwicklung am Beispiel von Urban Design Thinking in Begegnungszonen. Masterarbeit HS2022. Petra Stocker; August 2022; Download

Wirkungsanalyse Begegnungszonen in Wohnquartieren
Stadt Basel, Begegnungszonen in Wohnquartieren – Wirkungskontrolle, Basel, Juni 2017, 123 Seiten
Verfasser: Pestalozzi & Stäheli, Ingenieurbüro Umwelt Mobilität Verkehr; Download Bericht

Begegnungszone – Merkblatt
Rechtliche und verkehrsplanerische Grundlagen für die Evaluation und Umsetzung von Begegnungszonen
Verkehrsteiner AG; Bern 2017; Download Merkblatt

Begegnungszonen – Fachbroschüre der bfu
Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu; Bern 2013; Download Dokument

Begegnungszonen – Eine Werkschau mit Empfehlungen für die Realisierung
Forschungsauftrag SVI 2006/002; Bern 2013; Download Dokument

Verkehrssicherheit für behinderte Menschen in Begegnungszonen
Die Fachstelle für behindertengerechtes Bauen hat ein Merkblatt zu den Anforderungen von Sehbehinderten und Blinden an die Ausgestaltung von Begegnungszonen verfasst.
Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen; Zürich 2007; Download Merkblatt

Die Begegnungszone wurde in Burgdorf erfunden
2001 wurde die 1. Phase der Fussgänger- und Velomodellstadt Burgdorf (FUVEMO) abgeschlossen. Sie startete 1995 und konnte mit der Aufnahme der Begegnungszone in die Signalisationsverordnung des Bundes einen Erfolg feiern. Neben dem Pilotversuch «Flanierzone» konnte die FUVEMO weitere modellhafte Projekte verwirklichen, darunter die Mobilitätsberatung für Sportvereine, die Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum und die bewachte Velostation Burgdorf mit integriertem Velo-Gratishauslieferdienst für Burgdorfer Geschäfte.
Baudirektion Burgdorf; Burgdorf 2006; Download Schlussbericht

Befragung zu den Begegnungszonen in Wohnquartieren in der Stadt Basel
Seit 2001 sind in der Stadt Basel 80 Begegnungszonen eingerichtet worden. Mittels der Befragung hat der Kanton Basel einerseits die Zufriedenheit der Anwohnerschaft mit den Begegnungszonen erhoben und andererseits die Ziele, die der Kanton mit den Begegnungszonen erreichen möchte überprüft. Die Resultierenden Berichte liefern viele Daten über die Akzeptanz von Begegnungszonen und deren Elemente in der Anwohnerschaft.
Kanton Basel, Statistisches Amt; 2015; Ergebnisbericht Monitoring Begegnungszonen; Download PDF
Kanton Basel, Statistisches Amt; 2016; Grundauswertung Befragung zu den Begegnungszonen in Wohnquartieren; Download PDF

Zonen mit Tempobeschränkungen
Fussverkehr Schweiz hat für die Internetplattform «Mobilservice» das Praxisbeispiel «Zonen mit Tempobeschränkungen» aufgearbeitet. Die Broschüre gibt eine Übersicht über Grundlagen und Erfahrungen von Städten und Gemeinden.
Fussverkehr Schweiz, Marlène Butz und Thomas Schweizer; Zürich 2006; Download Dokument

Weitere, ältere Publikationen

Innerorts Verkehrsberuhigung
Das Bundesamt für Strassen hat eine Broschüre zum Thema Verkehrsberuhigung veröffentlicht. Die reich bebilderte Broschüre gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten und Zielsetzungen der Verkehrsberuhigung innerorts. Als Basis für die Planung und für die Öffentlichkeitsarbeit ist sie eine wichtige Hilfestellung.Bundesamt für Strassen ASTRA; Bern 2003; Download Dokument

Tempo 30 und Begegnungszonen
Das Bundesamt für Energie bzw. EnergieSchweiz für Gemeinden hat eine Broschüre zum Thema Tempo 30 und Begegnungszonen veröffentlicht. EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt lokale Initiativen.
Energie Schweiz; Ittigen 2003; Download Broschüre

Begegnungszone – Zone der friedlichen Koexistenz
Seit dem 1. Januar 2002 können Kantone und Gemeinden Zonen mit Tempobeschränkung einfacher einführen. Die Modellstadt Burgdorf hat Vorarbeit geleistet. Ein Artikel aus «die Gemeinde» 3/02.
Fussverkehr Schweiz, Thomas Schweizer; Zürich 2002; Download Dokument

Kanton Bern
Der Kanton Bern veröffentlicht auf seiner Webseite Listen mit den Tempo 30- und Begegnungszonen auf den Kantons- und Gemeindestrassen.
Link Webseite

Kanton Zürich
Der Kanton Zürich führt Buch über seine Begegnungszonen auf dem GIS des Kantons.
http://maps.zh.ch/ (Bei Kartenauswahl «Begegnungszonen» eingeben)

«Priorität zu Fuss!» – Film zu Begegnungszonen
Wie funktionieren Begegnungszonen in der Praxis? In einem 14-minütigen Film wird anhand dreier Beispiele aus Burgdorf, Biel und St. Gallen die Funktionsweise dargestellt. Fachleute kommen zu Wort und gehen auf Erfolge, Schwierigkeiten und Widerstände ein.
Fussverkehr Schweiz. Video

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